„Unter einem Betrieb wird die örtliche Niederlassung verstanden. Zu dem Betrieb zählen außerdem örtlich und organisatorisch angegliederte Teile des Betriebs. Weiterhin muss mindestens ein Beschäftigter im Auftrag des Unternehmens arbeiten.“ [vgl. Statistisches Bundesamt, https://shorturl.at/hi8lG]