Bedeutung: Bei der Anforderungsanalyse werden die inhaltlichen und situativen Erkenntnisse aus der Arbeitsanalyse in Personenbegriffe übersetzt (z.B. soziale Kompetenz). Gebräuchlich ist die Unterscheidung in Eigenschaftsanforderungen (z.B. Fähigkeiten), Verhaltensanforderungen (z.B. Fertigkeiten), Qualifikationsanforderungen (z.B. Kenntnisse) und Ergebnisanforderungen (z.B. Problemlösungen).
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/anforderungsanalyse-30380