Bedeutung: Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (juristische Person); für ihre Verbindlichkeiten haftet ihren Gläubigern nur das Gesellschaftsvermögen (§ 1 AktG). Die Gesellschafter (Aktionäre) sind i.d.R. mit Einlagen an dem Aktienkapital beteiligt. Die AG hat im heutigen Wirtschaftsleben eine wichtige Bedeutung, v.a. große Unternehmen werden über diese Gesellschaftsform betrieben.

Beispiel: Volkswagen AG.

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/aktiengesellschaft-ag-27889