Bedeutung: Absatzorgane sind auf dem Weg einer Ware oder Dienstleistung über die Glieder der Handelskette von der Erzeugung bis zum Endverbraucher zwischengeschaltet. Es obliegt dem jeweiligen Unternehmen, ob und welche Absatzorgane es auf dem Weg von der Produktionsstätte zum Endkonsumenten einsetzt, was gleichermaßen für die Art des Absatzorgans und für den Umfang gilt.

Beispiel: Der Außendienst eines Unternehmens fungiert als Absatzorgan.

Quelle: https://www.bwl-lexikon.de/wiki/absatzorgane/