Bedeutung: Finanzierungsmaßnahme zur Erhöhung des unternehmerischen Eigenkapitals, bei­spiels­weise bei AGs als effektive Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien gegen die Leistung von Einlagen durch die neuen Aktionäre. Im Fall einer nominellen Kapital­erhöhung hingegen werden bloß Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, ohne dass der AG neue Mittel zufließen.

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalerhoehung-39612