Bedeutung: Finanzierungsmaßnahme zur Erhöhung des unternehmerischen Eigenkapitals, beispielsweise bei AGs als effektive Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien gegen die Leistung von Einlagen durch die neuen Aktionäre. Im Fall einer nominellen Kapitalerhöhung hingegen werden bloß Rücklagen in Grundkapital umgewandelt, ohne dass der AG neue Mittel zufließen.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kapitalerhoehung-39612