Bedeutung:

Ziele:

  1. a) Der Industrie-Kontenrahmen (IKR) soll allen Industrieunternehmungen –   gleich welcher Branche, Größe und Rechtsform –   Anregungen zur Aufstellung unternehmensindividueller Kontenpläne bieten; branchenbezogene Kontenrahmen können abgeleitet werden.

 

  1. b) Weitere Präzisierung bei gleichzeitiger Vereinfachung des Rechnungswesens; Anpassung an die Erfordernisse der EDV.

 

  1. c) Harmonisierung des Rechnungswesens auf internationaler Ebene (v.a. im EU-Bereich).

Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/industrie-kontenrahmen-ikr-38407