Bedeutung: Bilanzieller Begriff des Handels- und Steuerrechts; Maßstab für die Bewertung von Vermögensgegenständen (handelsrechtlich) bzw. Wirtschaftsgütern (steuerrechtlich), die ganz oder teilweise im eigenen Betrieb erstellt worden sind.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/herstellungskosten-33124