Bedeutung: Errichtung eines arbeitsfähigen, erwerbswirtschaftlichen Betriebs.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gruendung-34792
Bedeutung: Errichtung eines arbeitsfähigen, erwerbswirtschaftlichen Betriebs.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/gruendung-34792