Bedeutung: Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind ein Regelwerk zur korrekten, vollständigen und nachvollziehbaren Erfassung von Geschäftsvorfällen. Sie sichern Klarheit, Richtigkeit und Übersichtlichkeit. Teile der GoB sind im Handelsgesetzbuch verankert und gelten für alle buchführungspflichtigen Unternehmen.
Quelle: https://www.lexware.de/wissen/unternehmerlexikon/gob/