Bedeutung: Das Maßgeblichkeitsprinzip überträgt die handelsrechtlichen Vorschriften, denen der Jahresabschluss sowohl formal als auch inhaltlich entsprechen muss (Handelsbilanz), in den Bereich der Steuerbilanz.

 

Quelle:       https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/massgeblichkeitsprinzip-41155