Zentralisation bezeichnet die nach Kriterien durchgeführte Zusammenfassung von Aufgaben innerhalb einer Stelle. Sie kann Ausdruck dafür sein, dass die am höchsten hierarchisch verortete Abteilung die meisten Entscheidungen treffen darf. [vgl. Erich Frese, 2004, in: Lexikon der Betriebswirtschaft, Hrsg: Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Lück, S. 763.]