„Der Begriff Outsourcing ist aus den englischen Wörtern „out“ und „source“ (von ausserhalb beziehen) abgeleitet. Damit ist in der Wirtschaft die Abgabe von Aufgaben und Unternehmensstrukturen an externe Dienstleister gemeint. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form der Auslagerung von Leistungen, wobei in der Regel Verträge die Leistung selbst und die Dauer der Zusammenarbeit definieren. Mit diesen Vereinbarungen grenzt sich das Outsourcing deutlich von unternehmerischen Partnerschaften ab.“ [Handelszeitung; https://www.handelszeitung.ch/finanzlexikon/outsourcing-auslagerung; zuletzt aufgerufen am 28.10.2024 um 11:15]