„Bei einer Organschaft werden mindestens zwei selbständige Unternehmen zu einer steuerpflichtigen Einheit zusammengefasst. Die Selbstständigkeit der Unternehmen bleibt rechtlich bestehen.“ [smart steuer; https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/o/organschaft/; zuletzt aufgerufen am 17.09.2024 um 22:16]