„Bei einem Negativzins bezahlt ein Kreditgeber den Kreditnehmer dafür, dass er sein Geld bei ihm „parken“ darf.“ [Handelszeitung; https://www.handelszeitung.ch/finanzlexikon/negativzins; zuletzt aufgerufen am 14.09.2024 um 13:49]
„Bei einem Negativzins bezahlt ein Kreditgeber den Kreditnehmer dafür, dass er sein Geld bei ihm „parken“ darf.“ [Handelszeitung; https://www.handelszeitung.ch/finanzlexikon/negativzins; zuletzt aufgerufen am 14.09.2024 um 13:49]