„Der Begriff Joint Venture (englisch „gemeinsames Wagnis“) beschreibt ein Gemeinschaftsunternehmen von mindestens zwei Unternehmen. Diese sind meist sowohl rechtlich als auch wirtschaftlich voneinander unabhängig.“ [Handelszeitung; https://www.handelszeitung.ch/finanzlexikon/joint-venture; zuletzt aufgerufen am 14.09.2024 um 13:44]