„Regelmäßig stattfindende, staatlich genehmigte und beaufsichtigte Marktveranstaltung zum Abschluß von Geschäften mit vertretbaren (fungiblen) Gütern.“ [Michael Henke, 2004, in: Lexikon der Betriebswirtschaft, Hrsg: Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Lück, S. 103.]