Bedeutung: Grundlegende Rechengröße der Kostenrechnung; zur Herstellung einer (betrieblichen) Leistung benötigter, d.h. sachzielbezogener und bewerteter Faktorverbrauch (Kosten im Bankbetrieb, Kostenarten).

Quelle: https://www.gabler-banklexikon.de/definition/kosten-59355