Bedeutung: Zahlungsmittelbetrag (Bargeld, Giralgeld), der einem Wirtschaftssubjekt von anderen Wirtschaftssubjekten (Beschaffungs-, Absatz-, Geld- und Kapitalmärkten sowie vom „Staat“) zufließt (Strömungsgröße). Zugehörige Bestandsgröße: Zahlungsmittelbestand (Bestand an Kasse + Sichtguthaben bei Banken).
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/einzahlung-32823